Mitbestimmen und mitgestalten vor Ort

Demokratie lebt vom Mitmachen und Mitdenken. Doch warum sollte man sich einbringen? Was ist darunter zu verstehen? Und welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es in der eigenen Stadt oder dem Heimatort?

Warum? – Bedeutung für Entscheidungsprozesse

Viele Entscheidungen, über die die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde vor Ort bestimmen muss, nehmen Einfluss auf das Leben einer jeden Einwohnerin oder eines jeden Einwohners – ob groß oder klein, jung oder alt. Dabei stehen die Verantwortlichen vor der Herausforderung, die vielfältigen Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen. Doch während wahlberechtige Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene) die Möglichkeit besitzen, mittels Wahl ihre Stimme derjenigen Partei bzw. Person zu geben, mit der sie am meisten Übereinstimmungen feststellen, trifft dies auf die jüngeren Jahrgänge nicht zu. Das heißt jedoch nicht, dass ihre Meinungen und Bedürfnisse weniger ins Gewicht fallen. Junge Menschen sollen als Expertinnen und Experten in eigener Sache wahrgenommen werden. Bereits die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, welcher Deutschland sich verpflichtet hat, gesteht dem jungen Menschen – also dir – im Artikel 12 das Recht zu, die eigene Meinung in allen Angelegenheit, die ihn/dich selbst betreffen, zu äußern.

Was bedeutet eigentlich Mitbestimmung?

Der Begriff „Mitbestimmung“ wird häufig mit Begrifflichkeiten wie Partizipation, Mitwirkung, Teilhabe und Beteiligung in einen Topf geworfen. Es bedeutet, dass junge Menschen wie du, die von Entscheidungen betroffen sind, das Recht haben, bei diesen Entscheidungen mitzuwirken. Wie groß der Gestaltungsspielraum ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen (z.B. rechtliche, finanzielle Möglichkeiten) ab.

Wie und wo können sich junge Menschen vor Ort einbringen?

Die Verantwortlichen vor Ort sind also aufgefordert, sich damit auseinandersetzen, wie sie junge Menschen aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligen können, damit ihr eure Rechte und Interessen vertreten könnt. Das kann wiederum durch unterschiedliche Formate sichergestellt werden, wie zum Beispiel

  • durch Projekte, welche die Verwaltung bei jugendrelevanten Fragestellungen ins Leben ruft
    (z.B. Spielplatzplanung)
  • durch fest verankerte Strukturen wie den Aufbau eines Kinder- und Jugendgremiums
    (z.B. Kinderstadtrat, Jugendbeirat, Kinder- und Jugendparlament)
  • durch offene Angebote (z.B. Jugendforen, Jugendhearings)

Eine Möglichkeit, um das eigene Anliegen vorzutragen, ist häufig auch die Einwohnersprechstunde. Des Weiteren können gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Kreisschülersprecherinnen und -sprecher sowie der Jugendgremien in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen als beratende Mitglieder mitwirken.

Was jetzt?

Du bist dir unsicher, welche Möglichkeiten es bei dir vor Ort gibt? Dann schau zunächst auf der Homepage deiner Heimatstadt oder deines Heimatortes nach, ob du hier weitere Information findest. Auch die meisten Stadt- und Kreisjugendringe sind hier gute Ansprechpartner. Suchst du ein aktives Kinder- und Jugendgremium in deiner Nähe, sind die jungen Menschen des Dachverbandes der Kinder- und Jugendgremien Thüringen dein Ansprechpartner.

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