Der Thüringer Landtag besteht in der Regel aus 88 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt werden. Die Wahl erfolgt als Personenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen hat.
Die erste Stimme ist eine Direktstimme für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten, die zweite eine Listenstimme für eine Partei auf der Landesliste. Mit der Erststimme werden in den 44 Wahlkreisen insgesamt 44 Wahlkreisabgeordnete direkt für den Landtag gewählt (Direktmandat). Mit der Zweitstimme werden die anderen 44 Abgeordneten über die Landeslisten der Parteien gewählt.
Um in den Landtag einzuziehen, muss eine Partei allerdings mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Unterhalb dessen werden die Stimmen und somit die Partei bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt (dies ist die sogenannte Sperrklausel oder „Fünf-Prozent-Hürde“).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags als zentrales Forum der politischen Auseinandersetzung gehört, über die Abgeordneten die Interessen und Meinungen der Bevölkerung zu vertreten, den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch die Diskussionen im Parlament zu fördern und Gesetze zu beschließen. Darüber hinaus zählen die Wahl der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten und die Wahl von Landesverfassungsrichterinnen und -richtern sowie Gremienmitgliedern, die Kontrolle der Tätigkeit der Landesregierung sowie das Beschließen und Kontrollieren des Landeshaushalts zu den Landtagsaufgaben.
Weiterhin wirkt der Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union mit, repräsentiert Thüringen auf politischer Ebene nach innen und außen und wählt und kontrolliert die Beauftragten. Zu Letzteren zählen der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen.
Die genannten Aufgaben des Landtags zu Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle ähneln somit auf Landesebene Thüringens jenen Aufgaben, die das Parlament der Europäischen Union auf EU-Ebene übernimmt.
In der Legislaturperiode 2019 bis 2024 hat der Thüringer Landtag aktuell übrigens 90 statt der regulären 88 Abgeordneten. Dies liegt an einem Überhangmandat der CDU – die Partei errang ein Direktmandat mehr, als ihr nach ihrem Anteil an Landesstimmen (Zweitstimme) zugestanden hätte. Durch ein sogenanntes Ausgleichsmandat bei der SPD wird dies wieder ausgeglichen, um eine dem Verhältnis entsprechende Sitzverteilung im Parlament herzustellen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandat sind auf diese Weise zwei Abgeordnetensitze mehr hinzugekommen.