Deine Stimmen für den Thüringer Landtag

Die erste Stimme links auf dem Wahlzettel ist die Wahlkreisstimme. Mit dieser wählst du eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten deines Wahlkreises und votierst so für ein Parlamentsmitglied, das direkt in den Landtag einziehen soll. Daher nennt man diese Kandidatinnen und Kandidaten auch Direktkandidatin bzw. Direktkandidat. Aus dem Wahlkreis zieht jeweils diejenige Person in den Thüringer Landtag ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Insgesamt werden so 44 Abgeordnete aus den 44 Thüringer Wahlkreisen direkt gewählt.
Die Stimmzettel unterscheiden sich je nach Wahlkreis, da in jedem Kreis entsprechend andere Direktkandidatinnen und Direktkandidaten aufgelistet sind. Sofern eine Partei keine Direktkandidatin bzw. keinen Direktkandidaten für einen Wahlkreis stellt, bleibt das Feld der jeweiligen Partei auf dem Zettel leer.

Die Zweitstimme auf der rechten Seite des Wahlzettels ist die Landesstimme. Mit dieser wählst du eine Partei auf der Landesliste. Unterhalb des jeweiligen Parteinamens finden sich die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber dieser Partei auf der Landesliste. Die Zweitstimme bestimmt also, wer außer den Direktkandidatinnen und ‑kandidaten in den Landtag einzieht und ist maßgeblich dafür, wie viele Sitze eine Partei im Parlament insgesamt erhält. Je stärker eine Partei beim Zweitstimmenergebnis abschneidet, desto mehr Sitze hat sie nach der Wahl im Thüringer Landtag.

Die Wahllokale sind am 1. September durchgängig von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für deine Stimmabgabe geöffnet. Ergebnisse der Wahl werden nach Schließung der Wahllokale zunächst als Prognose aus Nachwahlbefragungen bekannt. Im Verlauf des Wahlabends werden dann erste Hochrechnungen veröffentlicht, in die die dann bereits ausgezählten Ergebnisse einfließen. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird in der Nacht zum Montag erwartet.

Solltest du am Wahltag plötzlich krank werden und nicht zum Wahllokal gehen können, kannst du noch bis 15:00 Uhr bei deiner zuständigen Gemeindebehörde einen Wahlschein beantragen. Eine Vertrauensperson mit deiner Vollmacht kann dann deine Wahlunterlagen abholen und nach deiner Stimmenvergabe bis 18:00 Uhr für dich im Wahllokal abgeben.

Übrigens obliegt die Wahl der neuen Ministerpräsidentin bzw. des neuen Ministerpräsidenten nach der Landtagswahl dem neu gebildeten Landtag. Jede Partei stellt dazu Spitzenkandidaten und -kandidatinnen für die Wahl dieses Amtes auf. Für die bisher im Thüringer Landtag vertretenen Parteien sind dies der amtierende Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke), Mario Voigt (CDU), Björn Höcke (AfD), Madeleine Henfling und Bernhard Stengele (Grüne), Georg Maier (SPD) sowie Thomas Kemmerich (FDP). Spitzenkandidatin des „Bündnisses Sahra Wagenknecht“ (BSW), das bisher nicht im Landtag vertreten ist, ist Katja Wolf. Wer genau im Landtag zur Wahl stehen wird, entscheidet sich aber formell erst nach der Landtagswahl. Ausschlaggebend hierfür sind auch Sondierungs- und Koalitionsgespräche, die die Parteien in der Regel nach der Wahl führen.

Mit deiner Stimme am 1. September bestimmst du also nicht nur mit, wer deine Interessen im Thüringer Landtag vertreten soll, sondern nimmst indirekt auch Einfluss darauf, wer künftig den Vorsitz der Landesregierung führen wird.

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