Wer hat den Hut bei einer Wahl auf?

Bald schon finden in Thüringen die Kommunalwahlen am 26. Mai statt, denen sich im Wahljahr 2024 die Europawahl im Juni und die Landtagswahl im September anschließen. Bei jeder Wahl sorgen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf und dafür, dass die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden kann. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die selbst wahlberechtigt sind, können sich im Wahljahr bei den Städten und Kreisen freiwillig für die Aufgaben als Wahlhelfende melden.
Und es werden dafür zahlreiche helfende Hände gebraucht: So sucht die Landeshauptstadt Erfurt etwa ungefähr 1.700 Freiwillige, Jena gibt eine Zahl von etwa 1.100 und Weimar wiederum 800 Personen an.  

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehören am Wahltag unter anderem die geordnete Durchführung des Wahlvorgangs, die Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, das Vermerken der Wahlteilnahme und nicht zuletzt auch die Auszählung der Stimmen. Schließlich obliegt ihnen auch die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Wie läuft die Stimmabgabe bei der Wahl ab?

Wenn du im Wahlraum ankommst, wird ein Mitglied des Wahlvorstands zunächst überprüfen, ob du wahlberechtigt bist. Dazu benötigst du deine Wahlbenachrichtigung, die du vor der Wahl per Post zugeschickt bekommen hast. Anschließend erhältst du einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der du berechtigt ist. In der Wahlkabine setzt du daraufhin deine Kreuze auf dem Stimmzettel und kehrst mit dem gefalteten Zettel zum Tisch des Wahlvorstands zurück. Dort nennst du deinen Namen und deine Anschrift, eventuell musst du auch deinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Nach der Prüfung deiner Personalien gibt ein Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei, in die du deinen Stimmzettel einwerfen kannst. Die anwesende Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt dann noch deine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Das war’s – du hast gewählt! Wer am Tag der Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig ist, erhält übrigens als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld. Die Höhe des Betrags der Entschädigung hängt von den übernommenen Aufgaben ab und kann je nach Satzung der Städte und Kreise dabei variieren.

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