Kumulieren und Panaschieren

Kumulieren und Panaschieren sind Begriffe aus dem Wahlrecht. Sie beschreiben, wie du deine Stimmen bei einer Wahl mit offenen Listen oder Personenwahl, bei der du mehr als eine Stimme hast, verteilen kannst.

Kumulieren (oder auch Stimmenhäufung genannt) heißt, dass du deine Stimmen auf mehrere Kandidatinnen oder einen Kandidaten derselben Liste vereinigen kannst. Bei maximal drei Stimmen könntest du beispielsweise alle drei Stimmen an Person 1 aus Partei A vergeben. Durch das Kumulieren kann eine Kandidatin oder ein Kandidat so einen Stimmvorteil gegenüber den Mitbewerberinnen und -bewerbern aus der eigenen Partei erlangen.

Beim Panaschieren („Mischen“) wiederum kannst du deine verfügbaren Stimmen auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen. So könntest du zum Beispiel zwei Stimmen an Person 1 aus Partei A und eine Stimme an Person 3 aus Partei B vergeben.

Bei den Kommunalwahlen in Thüringen am 26. Mai wirst du die Möglichkeit haben, deine Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren. Wenn für die Stadtrats- / Gemeinderats- / Kreistagswahl mehrere Wahlvorschläge bzw. kandidierende Personen vorliegen, so hast du dazu insgesamt drei Stimmen zur Verfügung.
Für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, der Ortsteilbürgermeisterin oder des Ortsteilbürgermeisters sowie der Landrätin bzw. des Landrats hast du dagegen stets nur eine verfügbare Stimme. Auch bei der Europawahl und der Landtagswahl kann man nicht kumulieren oder panaschieren.

Wie die Verteilung von Stimmen bei der Stimmabgabe auf den Wahllisten zur Kommunalwahl aussehen kann, findest du zusammen mit weiteren Informationen für Wählerinnen und Wähler auch auf dem Wahlportal Thüringen.

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